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Kommentar 01/2012
Kirche-Staat-Verhältnis ist alternativlos

Von Prälat Lorenz Wolf
Leiter des Katholischen Büros Bayern

Welchen Auftrag hat die Kirche heute in den politischen Konstellationen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Staat und Gesellschaft wahrzunehmen? Das über Jahrhunderte weithin ausgeübte Monopol der Kirchen auf Repräsentation der Religion und somit eines wesentlichen Beitrages der Sinnstiftung ist in unserer Zeit nicht mehr gegeben. Unterschiedliche Gruppierungen haben sich des Religiösen angenommen, interpretieren es und vertreten religiöse Ansichten und Anliegen initiativ und mitunter aggressiv in Politik und Gesellschaft hinein. Angesichts dieser religiös weltanschaulich pluralen Angebotssituation befindet sich die Kirche in einer Konkurrenzlage, die sie zu einem klaren Profil ihrer Botschaft herausfordert.

Kirche wird nicht selten als eine Großinstitution verstanden, die vornehmlich auf ihren Macht- und Rechtsvorteil bedacht sei. Dies schließt aber nicht aus, dass die Öffentlichkeit an die Kirche außerordentlich hohe Erwartungen hinsichtlich ihres Einsatzes für Frieden und soziale Gerechtigkeit stellt und sie in hohem Maße als Sozialagentur oder Moralinstitution versteht, die für gesellschaftliches und staatliches Leben unerlässliche Dienste zu leisten habe. Unter dieser Rücksicht trägt auch heute noch das „verfassungs- und vertragsrechtlich begründete freiheitliche Kooperationssystem“ zwischen Staat und Kirche.

Die rechtliche und praktische Gestaltung des Verhältnisses von Staat und Kirche in Bayern hat sich nicht nur als tauglich, sondern als hilfreich erwiesen, gemeinsame Verantwortungsfelder in Staat und Gesellschaft im Bereich sozialer Anforderungen, pädagogischer Aufgaben, kultureller Zielsetzungen und rechtlicher Fragestellungen zum Nutzen und Gewinn sehr vieler Menschen in unserem Staat zu gestalten. Gleichzeitig kommt das geltende Staats-Kirchen-Verhältnis dem Selbstverständnis der Kirche in hohem Maße entgegen und ermöglicht ihr unter günstigen Rahmenbedingungen nicht nur den Dienst an Staat und Gesellschaft, sondern gibt ihr auch für den weiten Raum der Verkündigung, der Seelsorge und der Liturgie Gestaltungs- und Entfaltungsmöglichkeiten.

Allerdings sehen sich rechtlich gefügte und praktisch erprobte Kooperationsfelder im Rahmen gesellschaftlicher Veränderungen einem Wandlungsprozess ausgesetzt, den Staat und Kirche nicht achtlos übergehen können. Damit aber das Zusammenwirken von Staat und Kirche weiterhin tragfähig bleibt, bedarf es für die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen der „Plausibilität“ in der Gesellschaft. So muss im Blick auf die Pluralität der Auffassungen des Verhältnisses von Staat und Kirche (Religion) in unserer Gesellschaft sowie unter der Rücksicht des starken Säkularisierungsschubes darüber nachgedacht werden, welche Regelungen zwischen Staat und Kirche den veränderten politischen und gesellschaftlichen Bedingungen nicht mehr Rechnung tragen und daher auf den Prüfstand genommen werden müssen. Da es zu dem funktionierenden Kirche-Staat-System in Deutschland derzeit keine Alternative gibt, die für die Gesellschaft nützlicher und gewinnbringender wäre, müssen um den Erhalt des Ganzen willen immer wieder nötige Veränderungen und Reformen durchgeführt werden.

Dies ist jedoch nicht neu, sondern ist auch in der Vergangenheit immer wieder geschehen. So hat der Freistaat Bayern die Wohnungsgewährungspflicht für die Mitglieder der Domkapitel erst vor wenigen Jahren abgelöst. Die Frage der Mitsprache der Bischöfe bei der Besetzung der Konkordatslehrstühle, die direkte Besoldung der Bischöfe und Domkapitulare durch den Staat, seine Sachleistungen an die Kirche, Baulastverpflichtungen an Kirchengebäuden und andere gesetzliche Staatsleistungen sind Gegenstand von laufenden Gesprächen zwischen Kirche und Staat. Dabei sind sich beide Seiten über die Einhaltung der Freundschaftsklausel im Konkordat fraglos einig, die für Veränderungen das gegenseitige Einvernehmen vorschreibt.