| Praxistipp 02/2010 |
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Die Pfarrei als Reiseveranstalter Von Peter W. Kotschwara / Jürgen Neubarth Rechtsanwalt / Stellvertretender Geschäftsführer des Bayerischen Pilgerbüros Viele Pfarreien planen jedes Jahr als Teil des Gemeindelebens Wallfahrten oder Pfarrausflüge, oft als mehrtägige Reisen. Diese werden vom Pfarrer selbst oder einem Mitglied der Pfarrei organisiert, durch Aushänge oder im Pfarrbrief veröffentlicht, teilweise nur mit wenigen Informationen die Reise selbst betreffend, den voraussichtlichen Preisen, ohne Leistungsumfang und allgemeine Geschäftsbedingungen. Fast allen Organisatoren ist hierbei nicht bewusst, welche hohen finanziellen Risiken sie sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich dabei eingehen. Die Pauschalreise Sobald für eine Gruppe eine Reise organisiert wird, die zwei verschiedene wesentliche Reiseleistungen enthält, handelt es sich rechtlich um eine Pauschalreise. Dies kann etwa eine Busreise mit Übernachtung sein, eine Flugreise mit einer Kreuzfahrt, aber auch eine Bootstour mit Campingaufenthalt. Wird von einer Pfarrei oder einem Verband mehr als einmal pro Jahr eine derartige Reise angeboten, so gilt diese Organisation als Reiseveranstalter. Das Deutsche Reiserecht sieht hierfür dann umfassende Regeln vor, die dabei aber oft nicht beachtet werden. Veranstalterhaftpflicht Ein wichtiger Punkt ist die Haftung: Wird die Reise von einem Reiseunternehmen organisiert, so haftet dieses für Personen- und Vermögensschäden. Wird die Reise aber privat organisiert, haftet der Organisator mit seinem Privatvermögen. Solange alles „gut“ geht, stellt dies kein Problem dar, aber im Falle eines größeren Schadens kann dies sehr schnell zum persönlichen Ruin führen. Die Ordinariate oder Verbände übernehmen hierfür keinerlei Haftung. Wenn beim Ablauf der Fahrt jemand im Bus stürzen sollte, ist die erste Frage, wer dafür verantwortlich ist; persönliche Ansprüche des Geschädigten lassen dann – auch bei einem sonst guten Verhältnis unter den Beteiligten – nicht auf sich warten. Insolvenzschutz Ein weiterer Aspekt ist der zwingend vorgeschriebene Insolvenzschutz. Reiseveranstalter haben hier eine entsprechende Versicherung und müssen an jeden Teilnehmer einen Reisepreis-Sicherungsschein ausgeben, der im Falle einer Insolvenz von Leistungsträgern wie Fluggesellschaften oder Hotels Ersatz, Erstattung und Heimreise absichert. Dieser Versicherungsschutz kann durch Privatpersonen nicht abgeschlossen werden. Korrekte Veröffentlichung Ferner ist auf die Reiseausschreibung zu achten. Hierbei sind genaue Regeln festgelegt. Unkorrekte Veröffentlichungen von Reisen bei Aushängen, in Pfarrbriefen oder im Internet, fehlende oder falsche Angaben werden von den Wettbewerbsverbänden sehr genau beobachtet und führen nicht selten zu anwaltlichen kostenpflichtigen Abmahnungen. Wer heutzutage eine Reise bucht, erwartet sich schriftliche Reisebestätigungen, bargeldlose finanzielle Abwicklung und umfassende Beratung über die Reise und das Zielgebiet. Dies können Pfarreien in der Regel nicht leisten. Es ist daher dringend anzuraten, Gruppenreisen in Zusammenarbeit mit Reiseveranstaltern zu planen und durchzuführen. Diese verfügen über die passenden Kontakte zu Transportunternehmen, Hotels und Partnern im In- und Ausland, übernehmen alle rechtlich relevanten Verpflichtungen und garantieren eine reibungslose Abwicklung. Gerade dafür haben die bayerischen Diözesen auch das Bayerische Pilgerbüro in München errichtet, damit die Pfarreien oder Gruppen darauf zurückgreifen können. Diözesane Adressen der Pilgerbüros Diözese Augsburg Leitung: Weihbischof Josef Grünwald Sekretariat: Centa Sattler Peutinger Straße 5, 86152 Augsburg Telefon: 0821 3166-455 Telefax: 0821 3166-456 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Erzdiözese Bamberg Leitung: Domkapitular Prälat Luitgar Göller Sekretariat: Marlies Senghaas Domplatz 5, 96049 Bamberg Telefon: 0951 5023-16 Telefax: 0951 5023-20 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Diözese Eichstätt Leitung: Domvikar Reinhard Kürzinger Sekretariat: Maria Forster Marktplatz 4, 85072 Eichstätt Telefon: 08421 50690 (vormittags) Telefax: 08421 50699 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Erzdiözese München und Freising Leitung: Weihbischof Engelbert Siebler Sekretariat: Dorothea Leitgeb Dachauer Straße 9, 80335 München Telefon: 089 545811-13 Telefax: 089 545811-39 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Diözese Passau Sekretariat: Klaudia Schreiner, Reinhard Weber Haus St. Valentin, Domplatz 7, 94032 Passau Telefon: 0851 393-1431 / -1432 Telefax: 0851 393-1439 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Diözese Regensburg Leitung: Domvikar Andreas Albert Sekretariat: Renate Schönfeld, Sigrid Prüller Niedermünstergasse 2, 93047 Regensburg Telefon: 0941-59710-07 Telefax: 0941-59710-10 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Internet: www.pilgerstelle-regensburg.de Diözese Würzburg Leitung: Domkapitular Hans Herderich Geschäftsstelle: Thomas Vierheilig, Ingrid Öchsner Kürschnerhof 2,97070 Würzburg Telefon: 0931 38665-141 Telefax: 0931 38665-149 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Internet: www.wallfahrt.bistum-wuerzburg.de |