| Schwerpunktthema 05/2010 |
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Die katholische Soziallehre gibt derArbeit denVorrang Von Markus Vogt Professor an der LMU München und Vorsitzender des Sachausschusses Arbeit-Wirtschaft-Umwelt im Landeskomitee der Katholiken in Bayern Kirche ist nur mit sich identisch, wenn sie auch diakonische Kirche ist. Sie ist darauf angelegt, Christus dort zu suchen, wo Menschen in Not sind. Glauben bezeugen und sich für Gerechtigkeit einsetzen sind für Christen zwei Seiten einer Medaille. Nach biblischer Tradition bedeutet Einsatz für Gerechtigkeit, gesellschaftliche Bedingungen zu schaffen, unter denen möglichst alle Menschen ihre Fähigkeiten entfalten können. Dies ist heute in neuer Weise durch die Umbrüche der Arbeitswelt gefährdet. Charakteristisch für die jüngste Entwicklung in der Arbeitswelt ist die permanente Erwerbsunsicherheit, die auch viele Menschen in der Mitte der Gesellschaft erreicht hat. Das ist der Kern dessen, was mit „prekärer Arbeit“ bezeichnet wird, auch wenn der Begriff in der öffentlichen Debatte bisweilen für politische Anklagen missbraucht wird. Unsicherheit, Instabilität, Flexibilisierung der Arbeit sowie der Druck zur Anpassung der Produktionsprozesse an die Logik von Finanzmärkten und des globalen Wettbewerbs sind Kennzeichen und Ursachen prekärer Arbeit. In der Suche nach ethischer Orientierung für eine Bewältigung der gegenwärtigen Umbruchprozesse gibt die katholische Soziallehre keine unmittelbaren Antworten. Denn das Phänomen ist relativ neu und dort noch nicht ausreichend beschrieben. Die Soziallehre kann jedoch als eine Art Kompass und Koordinatensystem dienen. Ihr Leitmaßstab ist die Würde der Arbeit als Quelle, Maßstab und Ziel einer guten Wirtschaft. Das wichtigste Dokument der offiziellen Soziallehre zu Fragen der Arbeit ist die 1981 von Papst Johannes Paul II. veröffentlichte Sozialenzyklika „Laborem exercens“. Ihr Anlass war die Beobachtung, dass mehr und mehr Arbeitskräfte durch Maschinen ersetzt werden und dass die hierdurch entstehende Arbeitslosigkeit die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Systeme stark belastet. Ergänzt und aktualisiert wurde die Enzyklika vor allem im Jahr 2004 veröffentlichten Kompendium der Soziallehre der Kirche, verfasst vom Päpstlichen Rat für Gerechtigkeit und Frieden. Es bietet eine aktuelle Zusammenfassung der kirchlichen Soziallehre, insbesondere unter dem Aspekt der Globalisierung. Die Berufung des Menschen zur Arbeit Theologisch legt die Enzyklika „Laborem Exercens“ eine Spiritualität der Arbeit zugrunde (Nr. 24-27). Arbeit ist aktive Teilhabe am Schöpfungswerk Gottes. Als Ebenbild Gottes ist der Mensch dazu berufen, schöpferisch tätig zu sein. Arbeit wird als Dienst (hebräisch abad, dienen und arbeiten) an Gott, Mensch und Schöpfung verstanden. Auch Jesus, der Zimmermannssohn, wird als Arbeiter charakterisiert. In einem „Evangelium der Arbeit“ wird Arbeit als wesentlicher Teil der menschlich-personalen Selbstentfaltung gepriesen. Die jüdisch-christliche Tradition kennt von ihrem Verständnis des Menschen her keinerlei Disqualifizierung bestimmter Tätigkeiten. Menschliche Arbeit, gleich welcher Art, ist Teilhabe am Schöpfungswerk Gottes. Sie ist Zeichen der besonderen Bestimmung des Menschen, die ihn in die Nähe Gottes bringt. Er ist in der Arbeit über sein naturgegebenes bloßes Dasein auf kulturelle Selbstüberbietung hin verwiesen. Durch Arbeit bringt der Mensch die in ihm und seiner Welt liegenden Möglichkeiten zur Entfaltung. Zu einem christlichen Verständnis von Arbeit gehört auch ihre Begrenzung durch den Sabbat. Die Arbeit ist um des Menschen willen da und nicht umgekehrt, der Mensch um der Arbeit willen. Dass Arbeit und Ruhe zusammen gehören, wurde vor allem über die Benediktregel ora et labora, bete und arbeite, oder besser: labora ex oratione, arbeite im Geist des Gebetes, kulturgeschichtlich wirksam. In der Neuzeit hat sich ein Vorrang der „vita activa“ (aktives Leben) gegenüber der „vita contemplativa“ durchgesetzt. Historisch betrachtet war dies lange Zeit umgekehrt. Die „vita contemplativa“ als eine notwendige und gleichrangige Ausbalancierung zur „vita activa“ ist der neuzeitlichen Gesellschaft teilweise verloren gegangen. Sie hat eine unverzichtbare Funktion für kulturelle Sinnstiftung. Die Einengung des modernen Arbeitsverständnisses auf das Herstellen von Produkten wird vielfach in den Dokumenten der katholischen Soziallehre kritisiert. Elemente einer Anthropologie der Arbeit Anthropologisch ist Arbeit jede zielgerichtete und leistungsbestimmte Form menschlicher Tätigkeit. Sie hat einen Doppelcharakter: einerseits Mühsal, Last, Zumutung und Selbstüberwindung, anderseits Kreativität, Glück und Selbsterfüllung. Sie ist zugleich notwendiges Mittel zur Bestreitung der Existenzsicherung und Medium für eine Entfaltung des Menschseins und der sozialen Integration. Arbeit in diesem anthropologisch existenziellen Sinn ist weit mehr als Erwerbsarbeit. Sie gehört auch in privaten und familiären Bezügen zur Daseinsform des Menschen. Diese Anthropologie der Arbeit findet ihren Widerhall in Laborem Exercens: „Die Arbeit ist ein Gut für den Menschen – für sein Menschsein –, weil er durch die Arbeit nicht nur die Natur umwandelt und seinen Bedürfnissen anpasst, sondern auch sich selbst als Mensch verwirklicht, ja gewissermaßen ‚mehr Mensch wird’“ (LE Nr. 9). Die Würde der Arbeit Der Wert der Arbeit lässt sich nicht allein aus dem Preis ihrer Produkte ableiten, sondern ebenso aus dem personalen Vollzug dessen, der sie verrichtet. Als wesentliche Dimension menschlicher Entfaltung kommt der Arbeit eine besondere Würde zu, die in ihrer Gestaltung entsprechend zu achten ist. Wenn Arbeit zur Ware wird, dann wird der Mensch zur Ware. Das wäre nach Laborem Exercens eine Umkehrung der Schöpfungsordnung. Für Johannes Paul II. liegt „der Fehler des ursprünglichen Kapitalismus“ darin, dass der arbeitende Mensch nur als Mittel zum Zweck betrachtet wird (LE 7,9). Dies ist in seinen Augen die ethische Archillesverse des Kapitalismus. Deshalb bedürfe der Kapitalismus einer „ständigen Revision“, um den Menschenrechten auch in den Arbeitsbeziehungen so umfassend wie möglich Geltung zu verschaffen (LE 14,6). „Arbeit hat Vorrang vor dem Kapital“ ist ein wichtiger Leitsatz aus Laborem Exercens; Eigentum habe der Arbeit zu dienen: Es unterliegt der Sozialpflichtigkeit und bei Kollektivgütern dem Recht auf gemeinsame Nutzung (Laborem Exercens Nr. 12). Mit Blick auf die alles überwölbende Macht der Finanzmärkte wird dieser Konflikt als „besorgniserregend“ gekennzeichnet (Kompendium der Soziallehre Nr. 279). Aus dem Vorrang der Arbeit wird unter anderem das Recht der Arbeiter auf eine Beteiligung am Eigentum, seiner Verwaltung und seinen Erträgen abgeleitet (Kompendium der Soziallehre Nr. 281). In der deutschen Fortschreibung der Soziallehre wird die Beteiligung der Arbeiter am Produktivvermögen seit Jahrzehnten gefordert. Resümee Zusammenfassend lässt sich festhalten: Arbeit ist ein sehr hohes und dementsprechend gefährdetes Gut. Aufgrund ihres subjektiv-personalen und funktional-zweckgerichteten Doppelcharakters muss eine angemessene Wirtschafts- und Arbeitsordnung stets neu die richtige Balance zwischen Effizienz und humaner Ausgestaltung der Arbeit finden. Gefährdungen humaner Arbeit liegen unter anderem in der Arbeitsteilung, der Trennung von Arbeit und Kapital sowie im Auseinandertreten von ökonomischer organisierter Arbeitswelt und personaler Beziehungswelt. Der sinnstiftende Aspekt von Arbeit und ihre ökonomische Verwertbarkeit müssen unter sich wandelnden Bedingungen stets neu in eine Balance gebracht werden. Gekürzter und überarbeiteter Text aus einem Manuskript des Autors, das hier in voller Länge nachzulesen ist. |