Vom 1. März 2018 bis zum 31. Mai 2018 finden in vielen Betrieben in ganz Deutschland wieder im vierjährigen Turnus die Betriebsratswahlen statt.
Doch wieso betreffen die Betriebsratswahlen die Pfarrgemeinden? Viele Aktive in den Pfarreien, Menschen, die sich in Pfarrgemeinderäten, Kirchenverwaltungen, Gruppen und Verbänden engagieren, setzen sich auch innerbetrieblich für ihre Kollegen ein. Ihr Engagement endet selten an der Grundstücksgrenze des Pfarrheims, sondern wirkt auch in andere Lebensbereiche hinein. Unzählige Gläubige stehen im Arbeitsleben.
Daher rufen auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Vorsitzende des Rates der evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, auf Initiative der Bundesebene der katholischen Betriebsseelsorge zur aktiven und passiven Teilnahme an den Betriebsratswahlen 2018 auf.
Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) als Vertreterin der Kirche in der Arbeitswelt und Fürsprecherin der Arbeitswelt in der Kirche, als aktiver Verband von und für Arbeitnehmer, unterstützt diesen Aufruf aktiv mit Aktionen, Materialien und Informationen. Über die Homepage der KAB können Sie weiterführende Informationen, aber auch Aktionsmaterial für Ihre Pfarrgemeinde beziehen. Auch Ihr zuständiger KAB-Diözesanverband steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Mit den Betriebsräten haben wir in Deutschland ein einzigartiges und sehr erfolgreiches Modell der betrieblichen Mitbestimmung, welches es in dieser Form nur noch in Österreich gibt. Betriebsräte haben ein weites Aufgabenfeld. Sie achten darauf, dass Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden, kümmern sich um Gleichstellung, Integration und Umweltschutz, haben immer ein Auge auf den Betriebsfrieden und setzen sich für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ein. Hierzu verfügt der Betriebsrat über verbindliche, im Betriebsverfassungsgesetz garantierte Mitbestimmungsrechte. Vor allem wenn es um Arbeitszeiten, Betriebsänderungen, Leistungskontrolle oder die Einführung und Anwendung von Entlohnungsgrundsätzen geht, natürlich aber auch bei der Einstellung von Mitarbeitern.
Darüber hinaus verfügt der Betriebsrat natürlich auch über weitreichende Informationsrechte in verschiedensten betrieblichen Belangen, um seine Aufgaben durchführen zu können. Leider gibt es immer wieder Betriebe, die gegen geltendes Recht verstoßen und die Arbeit eines Betriebsrates behindern und Mitarbeitern das aktive und passive Wahlrecht verweigern wollen. Abgesehen davon, dass ein solches Handeln sogar strafbar ist, kann solch ein Vorgehen mit Fug und Recht als wenig durchdacht bezeichnet werden. In der Tendenz zeigt sich, dass Betriebe, welche das Betriebsverfassungsrecht achten und aktiv mit ihren Betriebsräten zusammenarbeiten, auch wirtschaftlich erfolgreich sind.
Zur Betriebsratswahl sind unterschiedliche Aktionen in Ihrer Pfarrei denkbar: Ein Betriebsbesuch bei einem lokalen Arbeitgeber mit Einbeziehung des Betriebsrates kann interessante Einblicke liefern. Oder man lädt einen aktiven Betriebsrat oder einen Referenten der KAB zum Thema „Mitbestimmung“ ein. Werden Sie aktiv, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung unterstützt Sie!
Mehr zum Thema auch bei uns im Internet in den Zusatzinformationen.