Seit 1973 organisiert die Aktion für das Leben Hilfe für werdende Mütter und trägt durch Publikationen und Veranstaltungen zum Schutz des Lebens ungeborener Kinder bei.
Ende November 2017 wurde eine Frauenärztin aus Gießen zu einer Geldbuße von 6.000 Euro verurteilt, weil sie gegen § 219a des Strafgesetzbuches (StGB) verstoßen hatte. Dort heißt es unmissverständlich: „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften seines Vermögensvorteils wegen (…) eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs (…) anbietet, ankündigt, anpreist oder (…) bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Diese Strafbewehrung einer Werbung für Abtreibung stellt keine willkürliche Regelung dar, sondern setzt das Recht des Menschen auf Leben um. Hier geht es keineswegs darum, zu einem früheren Zustand zurückzukehren, in dem Abtreibungen nicht selten heimlich von Scharlatanen vorgenommen wurden. Sollte eine Abtreibung unvermeidlich sein, muss sie medizinisch einwandfrei durchgeführt werden.
Allerdings gibt es viele Optionen, Abtreibungen abzuwenden. Die Beratungsstellen, seien sie kirchlich oder staatlich anerkannt, kennen Unterstützungsmöglichkeiten, die viele Frauen ihre Absicht zu einer Abtreibung noch einmal überdenken lassen. Kürzlich machte ich bei der Aktion für das Leben eine solche Erfahrung: Eine junge Frau erzählte mir, sie wäre dankbar gewesen, wenn sie als Jugendliche von der Hilfe dieses Vereins gewusst hätte. Ihre Eltern hätten sie dazu gedrängt, das Kind abzutreiben. Sie habe schließlich ohne Unterstützung der Eltern und des Kindsvaters keinen anderen Ausweg gesehen. „Psychisch bleibt einfach etwas zurück“, sagte sie mir.
Viele schwangere Frauen, die sich in einer schwierigen Situation befinden, ringen sehr lange um die richtige Entscheidung und nehmen diese nicht auf die leichte Schulter. Dies gilt auch für die Frauen, die sich dann doch für einen Abbruch entscheiden. Die Wertschätzung für das Leben kann überlagert werden von Ängsten um die finanzielle Absicherung und die berufliche Perspektive. Auch Partner oder Eltern der Frauen üben oft Druck aus. Gerade für junge Frauen ist es dann sehr schwierig, trotzdem Ja zum Leben zu sagen.
Wir haben schon Teenager unterstützt, deren Leben durch die Schwangerschaft auf den Kopf gestellt wird. So konnten wir einer 16-Jährigen helfen, die gegen den Widerstand der Eltern ihr Kind gerne bekommen wollte. Sie wollte ausziehen, konnte jedoch die Kaution für die eigene Wohnung nicht bezahlen. Das hat die Aktion für das Leben übernommen.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass es in dringenden Fällen oft zu lange dauert, bis Anträge genehmigt sind und Hilfeleistungen erfolgen. Wir wollen schnelle und effektive Hilfe bieten – ohne großen bürokratischen Aufwand. Wenn jemand zum Beispiel seine Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann, braucht es sofort Hilfe und nicht erst in zwei Wochen. Wenn eine Mutter keine Windeln mehr kaufen kann, bedarf es ebenso einer raschen Zuwendung. Das Gleiche gilt für Medikamente, die dringend gebraucht werden. Das will unser Verein leisten.
Wir haben die Broschüre „Auf einmal ist alles anders“ erstellt, die als Arbeitshilfe für Lehrkräfte gedacht ist. Sie befasst sich intensiv mit Schwangerschaften von Teenagern, die während Schule oder Ausbildung selbst zu Müttern werden. Spenden und Nachlässe sind für einen Verein wie die Aktion für das Leben unverzichtbar. Deshalb haben wir kürzlich auch eine eigene Broschüre mit dem Titel „Mein letzter Wille: Für das Leben“ veröffentlicht, die das vergehende Leben mit dem entstehenden Leben verknüpfen will.
Mehr dazu in den Zusatzinformationen.
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