Seit 1973 organisiert die Aktion für das Leben Hilfe für werdende Mütter und trägt durch Publikationen und Veranstaltungen zum Schutz des Lebens ungeborener Kinder bei. Ende November 2017 wurde eine Frauenärztin aus Gießen zu einer Geldbuße von 6.000 Euro verurteilt, weil sie gegen § 219a des Strafgesetzbuches (StGB)
Ja sagen zum Leben
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