Der Papst ist das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche. Aber was ist eine Kirchenprovinz und wofür gibt es einzelne Dekanate? Wir erklären den Aufbau und die Struktur der Kirche vom Heiligen Vater bis hin zur Pfarrei vor Ort.
Die römisch-katholische Kirche wird vom Papst geleitet. Er ist ihr oberster Hirte, Bischof von Rom und das mit absoluter Macht ausgestattete Staatsoberhaupt des Vatikanstaates in einer Person. Beim Papst, für den auch die Bezeichnungen „Heiliger Vater“ oder „Pontifex“ verwendet werden, laufen alle Fäden der Weltkirche, also der Gesamtheit der katholischen Kirche, zusammen; er steht an der Spitze der vertikalen Struktur der Kirche.
Vatikan und Kurie
Dieser Struktur folgend ist die katholische Kirche als Ganze dem Papst unterstellt. Trotz seiner herausragenden Stellung in der Hierarchie übt der Papst sein Amt aber nicht allein oder gar isoliert aus. Die grundlegende Leitungsstruktur der Kirche ist vielmehr kollegial. Dies bedeutet, dass die Leitungsverantwortung für die Kirche von der Gemeinschaft aller Bischöfe mit dem Papst und unter seiner Führung wahrgenommen wird.
Einen besonderen Status unter den Bischöfen genießen die Kardinäle. Nur sie sind zur Teilnahme am Konklave und damit zur Wahl eines neuen Papstes – der in der Regel aus der Gruppe der Kardinäle kommt – berechtigt. Außerdem sind sie die unmittelbaren Gehilfen des Papstes bei der Leitung der Gesamtkirche.
Wichtigstes Instrument zur Leitung der Kirche ist die im Vatikan angesiedelte Römische Kurie. Sie ist die zentrale Verwaltung des Kirchenstaates und agiert im Namen und mit Vollmacht des Papstes. Zur Kurie gehören das Staatssekretariat, die neun Kongregationen, die obersten Gerichtshöfe sowie die Räte und Kommissionen.
Kirchenprovinzen und (Erz-)Bistümer
Unterhalb des Kirchenstaates folgen als nächst höhere Ebene die Kirchenprovinzen. Diese bestehen in der Regel aus mehreren Bistümern einer Region und haben das Ziel, ein gemeinsames pastorales Vorgehen zu fördern. Das vorrangige unter den Bistümern einer Kirchenprovinz heißt Erzbistum und wird von einem Erzbischof (Metropolit) geleitet. Die übrigen Bistümer sind die so genannten Suffraganbistümer. Sie sind dem Erzbistum in bestimmten Bereichen rechtlich unterstellt. Bistümer werden von einem Bischof geleitet. Dieser hat dort den höchsten Hirten-, Lehr- und Verwaltungsauftrag. Weltweit gibt es etwa 3.000 Bistümer, in Deutschland sind es 27. In vielen Staaten haben sich die Bischöfe zu Bischofskonferenzen zusammengeschlossen. Diese sollen der Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, der Koordinierung der kirchlichen Arbeit und dem gemeinsamen Erlass von Entscheidungen in dem jeweiligen Staat dienen.
Dekanate und Pfarreien
Unterhalb der Ebene der (Erz-)Bistümer existieren die Dekanate und die Pfarreien. Die Pfarrei, auch (Pfarr-)Gemeinde genannt, ist die kleinste Einheit innerhalb der kirchlichen Organisationsformen. Sie umfasst in der Regel ein bestimmtes geografisches Gebiet (Territorialprinzip) und wird von einem Pfarrer geleitet. In Deutschland gibt es nach Gemeindezusammenlegungen in den vergangenen Jahren heute etwa 11.000 Pfarreien und Seelsorgeeinheiten.
Wichtigstes Gremium innerhalb der Pfarrei ist seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) meist der Pfarrgemeinderat. Hier können von der Gemeinde gewählte (Laien-)Vertreter unter Vorsitz des Pfarrers mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Für die finanziellen Angelegenheiten einer Pfarrei ist er allerdings nicht zuständig. Diese Aufgabe übernimmt der Vermögensverwaltungsrat, der in Deutschland auch Kirchenvorstand, Kirchenverwaltung oder Pfarrverwaltungsrat genannt wird. Der Pfarrer ist automatisch Vorsitzender dieses Gremiums.
Pfarreien eines bestimmten Gebietes, zum Beispiel einer Stadt, sind in der Regel in einem Dekanat zusammengefasst. Dieses wird von einem Dekan geleitet. Bundesweit gibt es etwa 500 Dekanate.
Laien auf Diözesanebene
Auch auf Ebene der (Erz-)Diözesen sind die Laien organisiert. Der Diözesanrat (oder das Diözesankomitee) ist die demokratisch gewählte Vertretung der in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktiven katholischen Frauen und Männer einer Diözese. Er ist damit – in der Sprache des Zweiten Vatikanischen Konzils – das oberste Organ des Laienapostolats in der jeweiligen Diözese. Der Diözesanrat unterstützt den Diözesanbischof in beratender Funktion und wirkt eigenverantwortlich in die Gesellschaft hinein. Zu seinen Aufgaben gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Leben mitzugestalten. Deshalb achtet der Diözesanrat auf die „Zeichen der Zeit“, er beobachtet und überdenkt gesellschaftliche und politische Entwicklungen und bringt Lösungen voran, die dem Menschen gerecht werden.
Landeskomitee der Katholiken in Bayern
Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern ist der Zusammenschluss der Diözesanräte der bayerischen Bistümer und der auf Landesebene tätigen kirchlich anerkannten Organisationen und Einrichtungen. Es ist das von der Bayerischen Bischofskonferenz anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Koordinierung der Kräfte des Laienapostolats und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Kirche.
Die Diözesanräte werden jeweils durch ihre Vorsitzenden, Geschäftsführer, Geistlichen Beauftragten sowie durch je eine weitere delegierte Person im Landeskomitee vertreten. Die Verbände und Organisationen werden in der Regel durch die Vorsitzenden repräsentiert. Außerdem gehören dem Landeskomitee bis zu 15 berufene Persönlichkeiten des öffentlichen, kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens an. Zwei Mal im Jahr widmen sich die Mitglieder in der Vollversammlung aktuellen gesellschafts- und kirchenpolitischen Themen. Die jüngsten Schwerpunkte waren „Christsein in einer globalisierten Welt“, „Friede braucht Mut“, „Weltgemeinwohl“, „Wohin steuert unsere Demokratie?“ und „Religiöse Bildung“.
Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern beobachtet Entwicklungen im gesellschaftlichen, politischen und kirchlichen Leben und vertritt die landespolitischen Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit. Es bereitet gemeinsam mit seinen Mitgliedern Projekte, Initiativen und Veranstaltungen vor. Am Bekanntesten ist sicherlich die Pfarrgemeinderatswahl, die alle vier Jahre in Bayern stattfindet. Dazu gehören aber auch Studientage, Fachgespräche und der Austausch mit Politikern. Darüber hinaus berät das Landeskomitee die Bayerische Bischofskonferenz in Fragen des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens.
ZDK, Hilfswerke, Orden und Verbände
In ähnlicher Weise bildet das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) den Zusammenschluss der Räte und Verbände auf Bundesdeutscher Ebene. Über die hier beschriebenen Strukturen hinaus gibt es innerhalb der katholischen Kirche zahlreiche weitere Institutionen, Einrichtungen und Gruppen. Dazu zählen unter anderem die katholischen Hilfswerke, Ordensgemeinschaften sowie
eine Vielzahl von Verbänden.
Grafiken: Katholisch.de und Diözesanrat München und Freising