Diese Erfahrung kennen vermutlich viele: die letzten Urlaubstage vergehen viel schneller als die ersten. Wir möchten im Urlaubsendspurt noch die Bergwanderung machen, den Tag im Museum einplanen, den Wellness-Bereich genießen und vieles mehr. Aber das Ende kommt näher und näher und „plötzlich“ sind wir auf dem Weg nach Hause. Vielleicht haben wir auch eine ganz andere Erfahrung gemacht: noch sind wir im letzten Urlaubsviertel und trotzdem haben wir uns gedanklich bereits verabschiedet. Der Kopf ist voll mit dem, was uns daheim erwartet.
Ähnliches kann am Ende einer Amtszeit des Pfarrgemeinderates passieren. Plötzlich stellt das Gremium fest, dass die Wahlperiode zu Ende geht, obwohl noch vieles ansteht. Manche Beratung ist noch ergebnislos, viele gute Ideen stecken noch in den Kinderschuhen. Die Zeit wird knapp, denn spätestens mit der Gründung des Wahlausschusses hat die Vorbereitung der nächsten Wahlen begonnen. Es bleibt nun wenig Zeit für anderes.
Bilanz ziehen
Die Planung der letzten Monate einer Amtszeit ist wichtig. Es ist sinnvoll, die noch zur Verfügung stehende Zeit zu nutzen, um verschiedene Dinge zu Ende zu bringen und in Ruhe zu einem gelungenen Abschluss zu kommen. Bilanz zu ziehen ist wichtig. Es bedeutet, Klarheit zu gewinnen über die Tätigkeit der letzten Amtszeit. Anhand von Protokollen und persönlichen Erinnerungen kann reflektiert werden, welche Vorhaben angegangen worden sind, wie sie beraten wurden und welche Ergebnisse dabei herausgekommen sind. Dabei sind erfolgreiche Dinge ebenso zu benennen wie Dinge, die im Sand verlaufen oder gescheitert sind. Diese kritische Bilanz kann einhergehen mit der Frage, wie gearbeitet wurde, ob die Arbeitsweise des Pfarrgemeinderates effektiv war oder ob Tagesordnungspunkte besser anders behandelt worden wären.
Zuletzt kann eine Bilanz auch die großen Linien aufzeigen, nach denen der Pfarrgemeinderat in den vergangenen Jahren gearbeitet hat. Dabei sollte man sich auch selbstkritisch die Frage stellen, ob wichtige Themen, die die Menschen in Kirche und Welt bewegen, aufgegriffen worden sind.
Wo steht die
Pfarrgemeinde?
Pfarrgemeinderäte wirken mit an der Leitung der Gemeinden. So kann ein Wechsel auch eine Zeit sein, in der man die momentane Situation der Pfarrgemeinde blitzlichtartig beschreibt. Dabei macht es Sinn, die besondere Situation der Gemeinde zu reflektieren. Hierbei können sowohl innerkirchliche als auch kommunale Faktoren eine Rolle spielen. Es gilt, in verschiedenen Bereichen genau hinzuschauen, wo die Gemeinde steht. Jugendarbeit, Sakramentenkatechese, Caritasarbeit, die Frage der Zusammenarbeit mit Nachbarpfarreien und der evangelischen Gemeinde sind mögliche Beispiele. Wenn man auch nur stichpunktartig solche Situationsbeschreibungen im Pfarrgemeinderat zusammenträgt, wird oft deutlich, welche Aufgabenfelder in Zukunft warten.
Ein Pfarrgemeinderat kann in einer Amtszeit nicht alle angefangenen Dinge zu Ende führen. Ebenso kann er nicht alle wichtigen Aufgaben, die er als solche erkannt hat, direkt aufgreifen. Ein neuer Pfarrgemeinderat kann und muss aufbauen auf der bisherigen Arbeit des Gremiums. Die Übergabe der Protokolle mit den notwendigen Erläuterungen erleichtert dem neugewählten Gremium den Einstieg. Auch wenn dem neuen Pfarrgemeinderat manche Mitglieder wieder angehören, erleichtert eine gute Gesprächsebene zwischen Ehemaligen und Neuen den Anfang.
Kandidaten motivieren
Spätestens mit dem Versand der Materialien für die Vorbereitung der Pfarrgemeinderatswahlen, beginnen die ersten Diskussionen um die Zusammensetzung und Arbeitsweise des künftigen Pfarrgemeinderates. Möglicherweise stehen diese oder ähnliche Fragen im Raum: „Welche Anforderungen werden an die zukünftigen Mitglieder gestellt?“ oder „Wie und wann starten wir eine sorgfältige Wahlvorbereitung?“ Es gilt, die Weichen für die Neuwahlen zu stellen: Das liegt in den Händen des Wahlausschusses.
Bevor der Wahlausschuss mit der Wahlvorbereitung beauftragt wird, legt der bestehende Pfarrgemeinderat nach der Wahlordnung die Anzahl der Mitglieder des neuen Gremiums fest. Grundlagen dafür sind Satzung, Wahl- und Geschäftsordnung der Pfarrgemeinderäte. Diese sind vom jeweiligen Ortsbischof unterschrieben und damit anerkannt und im Bistum rechtskräftig geworden. Der Wahlausschuss muss potentielle Kandidaten für den zu wählenden Pfarrgemeinderat ansprechen und motivieren. Folgende Fragen können bei der Kandidatensuche hilfreich sein:
► Was wird von mir erwartet?
► Mit welcher zeitlichen Beanspruchung muss ich rechnen?
► Welchen Gestaltungsspielraum und welche Rechte bietet die Satzung für die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat?
Mit der Antwort auf diese Fragen ist ein einzelnes Mitglied im Wahlausschuss vielleicht überfordert. Der gesamte Ausschuss oder der noch bestehende Pfarrgemeinderat ist eingeladen, diese Fragen zu beantworten.
Mindestens vier bis fünf Monate werden von der Konstituierung des Wahlausschusses bis zur Konstituierung des neuen Pfarrgemeinderats vergehen. Immer wieder ist zu beobachten, dass Pfarrgemeinderäte dann, wenn der Wahlausschuss mit der Durchführung der Wahlen beauftragt worden ist, ihr Engagement in den Gremien massiv zurückfahren, manchmal sogar beenden. Das wird in der Regel nicht gut gehen, denn die Entwicklung bereits begonnener Projekte und Arbeitsansätze in der Pfarrgemeinde kann dadurch ausgebremst werden. Außerdem ist es äußerst wichtig, dass Vorstand und Pfarrgemeinderat kontinuierlich innerhalb und außerhalb der Gemeinde wahrgenommen werden können.
Wenn die Pfarrgemeinderäte im Sinn der Rätesatzungen Teilhabe an der Gemeindeleitung einfordern, darf es keine Vakanz „zwischen den Wahlen“ geben. Die Amtszeit des „alten“ Pfarrgemeinderats endet erst mit der abgeschlossenen Konstituierung des neuen Pfarrgemeinderats.
Letzte Vorbereitungen
Das Ende einer Amtszeit bedeutet aber auch Abschiednehmen von einer Arbeitsgruppe. Die Mitglieder eines Pfarrgemeinderates haben sich, durch Wahl legitimiert, über vier Jahre für ihre Gemeinde eingesetzt und an der Leitung mitgewirkt. Dabei haben sich ein spezifisches Arbeitsklima und eine bestimmte Arbeitsweise gebildet. Das Ende eines Gremiums, das im Allgemeinen viel geleistet hat, sollte auch gebührend am Ende der Amtszeit berücksichtigt werden.
Ein gelungener Abschluss ist genauso wichtig wie der Beginn der neuen Amtszeit. Die letzten beiden Sitzungen des alten Pfarrgemeinderates sollten nicht mit großen Tagesordnungspunkten überfrachtet werden. Jetzt haben neben den Regularien der Rückblick und die Erwartungen an den neuen Pfarrgemeinderat ihren Platz. Es sollte Zeit sein zum Austausch über die letzten vier Jahre und zu einem gegenseitigen Dankeschön der Mitglieder. Ein „No-Go“ ist es, wenn Engagierte ohne Dank aus den letzten vier Jahren „hinausstolpern“. Ein Gottesdienst der Mitglieder des Pfarrgemeinderates und ihrer Familienangehörigen sowie ein gemütlicher Abend gehören zum Ende einer Amtszeit als Dankeschön mit dazu.
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