Notwendig wäre eine Reform der Kirchensteuer, wie sie der Münchner Professor für Kirchenrecht, Pater Stephan Haering OSB, vorgeschlagen hat. Die Akzeptanz würde steigen, wenn die Kirchensteuerzahler zumindest auf einen Teil des geschuldeten Betrags Spenden an Pfarreien, kirchliche Einrichtungen und katholische Verbände anrechnen könnten. Dies würde auch, was dringend notwendig ist, Kompetenz in die Pfarreien und Kirchenstiftungen zurückverlagern. Ursprünglich wurde die Kirchensteuer den Pfarreien gezahlt, erst ab 1920 ging sie auf die Bistümer über. Dies hat zu einer unguten Übermacht der Ordinariate geführt, die Fehlentscheidungen in Gemeindeangelegenheiten begünstigt, etwa bei der Bildung immer größerer Pfarreien. Die Erfahrung, insbesondere die im kommunalen Bereich mitunter krachend gescheiterten Gebietsreformen, lehrt, dass Entscheidungen, die die lokale Ebene betreffen, vor Ort getroffen werden müssen, damit sie akzeptiert werden.
Beseitigt werden muss auch die Ungerechtigkeit, dass die Kirchensteuer – die nur von Kirchenmitgliedern zu entrichten ist – allein von denen erhoben wird, die Lohn- oder Einkommenssteuer zahlen. Es müssen Formen gefunden oder wiederbelebt werden (Stichwort: Kirchgeld), alle erwachsenen Gläubigen am Unterhalt der Kirche zu beteiligen.
Dr. Klaus-Stefan Krieger,
Vorsitzender des Landesverbandes Bayern der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV)