Quelle der Demokratie und der Bürgerbeteiligung
Nirgendwo sind die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger so groß wie in der Kommunalpolitik. Egal, ob Landrats-, Bürgermeister-, Kreistags-, Stadtrats- oder Gemeinderatswahlen – die Auswirkungen auf die unmittelbaren Lebensbereiche sind gravierend. Ob in der Daseinsvorsorge (beispielsweise Straßen, öffentliche Verkehrsmittel, Krankenhäuser) oder bei der Entwicklung unserer Kommunen, wir entscheiden durch die Kommunalwahlen ganz wesentlich darüber mit. Auch wie die Förderung von Vereinen oder sozialen Einrichtungen erfolgt – mittelbar gestalten wir durch die Kommunalwahlen selbst mit.
Deshalb gibt es nicht nur eine Bürgerpflicht zur demokratischen Beteiligung an den Wahlen, sondern ein unmittelbares Interesse. Wir als aktive, engagierte Katholiken sind Teil der Zivilgesellschaft und Teil der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung gewähren den Kommunen das Recht auf Selbstverwaltung. Dies resultiert aus den Erfahrungen absolutistischer und diktatorischer Verfassungssysteme in unserer Historie. Es ist auch Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips, das in der katholischen Soziallehre begründet ist. Die Kommunen sollen in ihrem Entscheidungsbereich selbständig und ohne „Druck von oben“ gestalten können. Es ist auch unsere Verpflichtung, für dieses für die Menschen in unserem Land so wichtige Grundprinzip einzutreten.
Ähnlich verhält es sich mit dem ebenfalls in der Verfassung festgelegten „Konnexitätsprinzip“ nach dem Motto „Wer in der Politik anschafft, muss dies den Kommunen erstatten.“ Dies hat sich seit seiner Einführung im Freistaat Bayern bewährt. Es ist an der Zeit, dass hier auch der Bund nachzieht. Dazu kommt ergänzend, dass der Freistaat Bayern über den kommunalen Finanzausgleich die Kommunen weiterhin finanziell ausreichend ausstattet. Landkreise, Städte und Gemeinden leben von demokratischen Wahlen, aber auch besonders vom kommunalpolitischen Engagement von Bürgerinnen und Bürgern. Es ist häufig ehrenamtliches Engagement, das zum Wohle von uns allen geschieht. Auch die (berufsmäßigen) Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte arbeiten in großartiger Weise in den Kommunen. Deshalb sind die zu Recht beklagten Drohungen oder gar Gewaltakte ein Skandal, gegen den entschieden vorgegangen werden muss. Das „Wohl und Wehe“ in der Gemeinde hängt von tüchtigen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern ab, aber auch von uns als Wählerinnen und Wählern. Es ist an uns allen, das Gemeindeleben aktiv und engagiert mitzugestalten. Die Beteiligung an der Kommunalwahl am 15. März ist hier nur ein erster Schritt, aber ein sehr wichtiger!
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