Wir leben in einer Kirche, die rasanten Veränderungen unterworfen ist. In mehreren Diözesen sind Strukturreformen im Gang, die aus vielen Pfarreien wenige Seelsorgeeinheiten machen. Angesichts dessen stellt sich die Frage: Brauchen wir überhaupt noch Gremien an der Basis, brauchen wir noch Pfarrgemeinderäte vor Ort?
Das Zweite Vatikanische Konzil versteht die Kirche als Volk Gottes auf dem Weg durch die Zeit. Alle Glieder der Kirche, also Priester und Laien sind das Volk Gottes und sind somit des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes auf jeweils spezifische Art und Weise teilhaftig. Als Getaufte und Gefirmte sind wir mitverantwortlich für die Sendung der Kirche. Der Pfarrgemeinderat ist das vom Diözesanbischof anerkannte Organ zur Koordinierung des Laienapostolats und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit in der Pfarrgemeinde.
Gläubigen Christen, besonders Pfarrgemeinderäten, kommt der Auftrag zu, den Geist des Evangeliums in die Welt von heute zu tragen. Pfarrgemeinderäte sind ganz wesentliche Glaubenszeugen, die der katholischen Kirche an der Basis ihr Gesicht geben. Pfarrgemeinderäte sind unverzichtbare Ansprechpartner, insbesondere, wenn kein Seelsorger vor Ort ist und die Öffnungszeiten der Pfarrbüros kurz sind. Pfarrgemeinderäte helfen mit, Feste und Veranstaltungen zu organisieren. Damit tragen sie zum Zusammenhalt der Pfarrgemeinde bei und wirken nach außen auf die Menschen und Nachbarn ihrer Gemeinden.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Pfarrgemeinderats besteht darin, die verschiedenen Charismen zu entdecken und zu fördern. Dann sind in den Pfarrgemeinden auch viele Männer und Frauen bereit Verantwortung zu übernehmen, zum Beispiel im sozialen und caritativen Bereich, bei der Vorbereitung von Gottesdiensten und in der Sakramentenpastoral. Wieder andere repräsentieren die Pfarrei in verschiedenen Gremien oder stellen Kontakte zur politischen Gemeinde und zu Vereinen her. Andere sind verantwortlich für den Pfarrbrief und sorgen für die Öffentlichkeitsarbeit und wirken an der katholischen Erwachsenenbildung mit. Somit entlastet der Pfarrgemeinderat den Pfarrer, hält die Pfarrei zusammen, bestimmt maßgeblich das pfarrliche Leben und prägt ein den Menschen zugewandtes Bild der Kirche. Pfarrgemeinderäte sind die Stimme der Laien vor Ort. Sie können und sollen sich als offizielle Gremien einmischen.
Wahlen dienen der Legitimation der Pfarrgemeinderäte und ermächtigen sie im Sinne der Pfarrei aktiv zu werden. Gerade deshalb ist es wichtig, dass in jeder Pfarrei ein Pfarrgemeinderat gewählt wird und zwar mit einer guten Wahlbeteiligung. Nur dann können Pfarrgemeinderäte sich um verschiedene Themen in ihrer Pfarrei kümmern. Stellen Sie sich deshalb als Kandidat zur Verfügung und gehen Sie am 25. Februar 2018 zur Wahl, so dass es in möglichst allen Pfarreien auch weiterhin einen gewählten Pfarrgemeinderat gibt, der für ein lebendiges Gemeindeleben unverzichtbar ist!
Foto: D. Jäckel/ Pressestelle Bistum Augsburg