Für die Pfarrgemeinderäte ist vor allem entscheidend, wie sich die pastorale Situation in ihrer Diözese entwickelt. Manchmal kann es jedoch hilfreich sein, die Entwicklung bei den Nachbarn zu kennen. Das Landeskomitee hat aktuelle Tendenzen zusammengetragen, hier ein knapper Überblick.
Im Vorfeld unserer Herbstvollversammlung (siehe Seite 32/33) haben wir uns im Landeskomitee der Katholiken in Bayern intensiv mit den momentanen Entwicklungen in den sieben bayerischen (Erz-)Diözesen beschäftigt. Vorneweg: die sieben Bistümer sind im Bereich der pastoralen Entwicklung unterschiedliche Wege gegangen und gehen diese nach wie vor. Die Prozesse verlaufen ungleichzeitig. In einigen Diözesen sind sie bereits abgeschlossen, in anderen beginnen sie gerade, wieder andere liegen irgendwo dazwischen. Ein Trend, der jedoch für alle gilt: die Tendenz, größere pastorale Einheiten zu planen, hält ungebrochen an. Bei der Namensgebung jedoch, ist schon keine Einigkeit mehr zu erkennen. Diese pastoralen Einheiten heißen einmal Pfarreiengemeinschaft, mal Pfarrverband oder Seelsorgeeinheit. Das kann auch bei den Räten zu Missverständnissen führen. Durch die Neuerungen im Bistum Eichstätt (vgl. Gemeinde creativ Juli-August 2017) wird hier künftig ein Pfarrgemeinderat das bezeichnen, was im Erzbistum München und Freising ein Pfarrverbandsrat ist. Ein Kirchortsrat in Eichstätt ist ein Pfarrgemeinderat anderswo.
Ein wichtiges Thema, das in den vergangenen Jahren immer wieder aus unterschiedlichen Perspektiven diskutiert wurde, ist die Frage nach der Gemeindeleitung. Prinzipiell wird in den bayerischen Diözesen an der Leitung durch einen Priester festgehalten. Unter dem Druck immer weiter sinkender Priesterzahlen ist jedoch auch hier etwas in Bewegung gekommen. Das Erzbistum München und Freising erprobt beispielsweise seit vergangenem Jahr kollegiale Modelle. In Würzburg etwa gibt es Signale, dass künftig die Leitung durch einen Laien, wie Gemeinde- oder Pastoralreferenten, nicht ausgeschlossen sein könnte und das Erzbistum Bamberg möchte die Leitung künftig auf mehrere Schultern verteilen. Ein Team aus Hauptamtlichen soll Gemeinden leiten können. Man wird die Ergebnisse der Pilotprojekte abwarten müssen, Konzepte und die Konsequenzen daraus sind noch nicht vollständig geklärt.
Denn wie sieht es beispielsweise mit der Verankerung dessen im Kirchenrecht aus? Der Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass diese neuen Modelle, sollten sie tatsächlich in der Fläche umgesetzt werden, zwingend Änderungen im Kirchenrecht nach sich ziehen müssen. „Wenn Laien Gemeinden leiten sollen, dann muss das auch im Kirchenrecht verankert werden“, sagt Sternberg. Bislang ist nämlich nur ein Priester faktisch befugt, eine Gemeinde zu leiten.
Baumaßnahmen, Personalverantwortung, Kindertageseinrichtungen und allgemeine Verwaltung – diese Dinge machen inzwischen einen beträchtlichen Teil im Alltag eines Seelsorgers aus. Zur Unterstützung in diesen Fragen setzen die bayerischen Bistümer auf Verwaltungsfachkräfte, die inzwischen in zahlreichen Pfarrgemeinden im Einsatz sind.
Die Konsequenz für die Räte aus alledem? Ein letztgültiger Blick in die Zukunft ist nicht möglich. Die bayerischen Diözesanräte setzen sich jedoch dafür ein, dass Pfarreien und ihre Gremien auf Ortsebene erhalten bleiben. Egal welchen Namen diese dann am Ende tragen werden.