Das Internet ist für uns alle zu einem sehr wichtigen Medium geworden: Wir informieren uns auf Webseiten, nutzen Online-Services oder wickeln Dienstleistungen ab. Damit alle Webseitenbesucher – auch Menschen mit Behinderungen – Webangebote nutzen können, müssen sie barrierefrei sein. Das schließt Informationen in Leichter Sprache ein. Was das heißt, definiert in Deutschland die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Das Projekt „BIK für Alle“ hat dazu einen Leitfaden veröffentlicht. Die BITV 2.0 fordert, dass auf der Startseite eines Webangebots „Erläuterungen in Leichter Sprache“ bereitzustellen sind, die Informationen zum Inhalt, Hinweise zur Navigation und Hinweise auf weitere im Auftritt vorhandene Informationen in Leichter Sprache beinhalten sollen. Webanbieter müssen also – grob gesagt – auswählen, welche Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden sollen, sie dann in Leichter Sprache erstellen lassen und entsprechend der Vorgaben auf der Webseite einbinden.
Welche Informationen sollen ins Netz?
Klar ist, dass nicht der ganze Webauftritt übersetzt wird. Doch da die BITV-Anforderungen dem Webanbieter Spielraum lassen, ist die Auswahl von Inhalten nicht einfach. Folgende Themen sollten in die Überlegungen einbezogen werden:
- Informationen zum Inhalt des Webauftritts können beispielsweise Informationen zur Organisation oder zu speziellen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten für Menschen mit Behinderungen sein.
- Die Navigation einer Seite sollte grundsätzlich selbsterklärend und verständlich sein. Erläuternde Hinweise zur Navigation sollten sich daher auf zentrale Navigationsprinzipien und -funktionen konzentrieren, etwa: wo finde ich das Kontaktformular oder welche Funktionen bietet es? Die „Hinweise zur Navigation“ sollten klar von den „Informationen zum Inhalt“ getrennt werden.
- In der Regel werden alle Erläuterungen in Leichter Sprache in einer eigenen Rubrik zusammengefasst. Ist dies nicht der Fall, sollen Links auf weitere vorhandene Informationen in Leichter Sprache verweisen.
Wie gehe ich bei der Erstellung vor?
Alltagssprachliche Texte in Leichte Sprache zu übersetzen, ist sehr viel schwieriger, als man zunächst denkt. Für Webanbieter, die nur einmalig eine Übersetzung benötigen, ist es daher empfehlenswert, Profis zu beauftragen. Wer langfristig selbst Texte in Leichter Sprache erstellen möchte, sollte sich fortbilden.
Auf der Startseite wird ein gut erkennbarer Leichte-Sprache-Link platziert. Das Logo für leichtes Lesen unterstützt die Erkennbarkeit. Mit einem Klick wird das entsprechende Informationsangebot erreicht. Je nach Umfang können das entweder eine Seite (vertikales Scrollen ist okay) oder mehrere Seiten mit Navigation sein. Diese sollte möglichst übersichtlich und konsistent sein. Auch die Linktexte sollten leicht verständlich sein.
Das Layout der Erläuterungen ist wichtig für die gute Lesbarkeit, etwa dass jeder Satz in einer neuen Zeile beginnt und linksbündig ausgerichtet ist. Achten Sie bei den Texten deshalb unbedingt darauf, die vorgegebene Gestaltung vollständig zu übernehmen. Die BITV fordert zudem klare Schriftarten mit deutlichem Kontrast und einer Schriftgröße von mindestens 1.2 em (120 %) sowie einen hellen, einfarbigen Hintergrund.
„BIK für Alle“ ist das jüngste Projekt der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Projektreihe „BIK – barrierefrei informieren und kommunizieren“. Mit dem Leitfaden Leichte Sprache im Internet umsetzen und einer Liste von Agenturen für Leichte Sprache unterstützt es die praktische Umsetzung von Barrierefreiheit im Internet.
Fotos: Simone Lerche