Am 25. Februar 2018 sind Pfarrgemeinderatswahlen. Dieses Datum rückt näher und näher. Die Planungen für die Wahl gehen nun in die entscheidende Phase. Bald werden die Kandidatenlisten geschlossen, dann wird gewählt, im Frühjahr werden sich die neuen Räte konstituieren. Da wartet viel Arbeit auf den Wahlausschuss und die übrigen Mitglieder im Pfarrgemeinderat. Gemeinde creativ hilft Ihnen, nicht den Überblick zu verlieren.
Fast die Hälfte aller Menschen in Bayern ist ehrenamtlich aktiv – ob im Sportverein, im Altenheim, im kulturellen Bereich, in der Flüchtlingshilfe, bei einem Rettungsdienst, kommunalpolitisch oder in der Pfarrgemeinde. Die Betätigungsfelder sind fast so unterschiedlich wie die Personen selbst. Und bei so vielen Engagierten, da müssen doch eigentlich auch genügend Menschen Lust auf die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat haben, oder etwa nicht?

Mit diesem Motto wirbt der Diözesanrat München und Freising für die Pfarrgemeinderatswahlen am 25. Februar 2018
Am 25. Februar 2018 sind Pfarrgemeinderatswahlen in Bayern. In vielen Gemeinden sind die Kandidatenlisten schon ganz gut bestückt, bis zum Fristablauf ist aber noch ein bisschen Zeit, um die restlichen Plätze mit Namen zu füllen. Aber wie findet man nun geeignete Kandidaten?
Ein bisschen Eigenwerbung schadet nie. Wer gerne im Pfarrgemeinderat ist oder war, der darf das ruhig laut sagen. So werden potentielle neue Kandidaten aufmerksam. Angesprochen auf eine Mitarbeit im Pfarrgemeinderat fragen sich viele wohl zuerst: „Kann ich das überhaupt?“ Deshalb ist es wichtig, den Kontakt zu bisherigen Mitgliedern des Pfarrgemeinderates zu ermöglichen. So werden Fragen geklärt und Unsicherheiten schnell ausgeräumt. Wichtig ist hierbei: Überzeugen statt überreden. Versuchen Sie nicht, potentiellen Kandidaten auf „Biegen und Brechen“ eine Zusage abzuringen. Drängeln Sie nicht und lassen Sie Raum für Bedenkzeit. Versuchen Sie die Gesprächspartner mit Argumenten für das Engagement zu gewinnen. Überzeugen können aber nur Menschen, die selbst überzeugt sind.
TIPPS
- Klären Sie im Pfarrgemeinderat, wer sich für die kommende Wahlperiode wieder zur Verfügung stellt.
- Erstellen Sie eine Liste mit Gruppen, Initiativen und Vereinen, die im Pfarrgemeinderat vertreten sein könnten und überlegen Sie gemeinsam, welche Personen zudem gezielt angesprochen werden können.
- Stellen Sie in Kirche, Pfarrheim und Kindertageseinrichtung Kandidatenboxen auf und ermutigen Sie die Menschen in der Pfarrei, Vorschläge auf Tippzetteln zu notieren und einzuwerfen.
- Bewerben Sie die Pfarrgemeinderatswahl in Ihrer Pfarrei. Plakate, Flyer und anderes Material erhalten Sie bei Ihrem Diözesanrat.
- Geben Sie den Kandidaten die Gelegenheit sich vorzustellen, sowohl untereinander, wie auch in der Öffentlichkeit – zum Beispiel bei einem Kandidatenstammtisch, bei der Pfarrversammlung oder nach dem Gottesdienst. Schaukästen sind geeignete Orte für „Kandidatengalerien“.
Überlegen Sie gemeinsam, welche Aktionen Sie im Vorfeld der Wahl noch durchführen könnten. In manchen Gemeinden kann es sinnvoll sein, die Arbeit des Pfarrgemeinderates mit einem Info-Stand vorzustellen, zum Beispiel auf dem Wochenmarkt, vor einem Supermarkt oder auch nach dem Gottesdienst. Dabei kann man über die Angebote und Themenschwerpunkte des Pfarrgemeinderates ins Gespräch kommen und mögliche Kandidaten direkt ansprechen. Denken Sie auch an besondere liturgische Formen am Wahltag oder davor, thematisieren Sie die Bedeutung des Laienapostolats im Gottesdienst.
Wichtig ist es auch, rechtliche und organisatorische Fragen rechtzeitig zu klären. Wer darf kandidieren und wer nicht, wer wählen? Wie ist mit persönlichen Daten der Kandidaten umzugehen, was darf veröffentlicht werden und was nicht? Antworten geben die Arbeitshilfen der Diözesanräte. Hier ein paar wichtige Eckdaten:
- Ein Mesner, der bei der Kirchenstiftung angestellt ist, darf für den Pfarrgemeinderat kandidieren, der zuständige Verwaltungsleiter nicht.
- Prinzipiell können Mitglieder der Kirchenverwaltung für den Pfarrgemeinderat kandidieren.
- Kandidaten dürfen im Wahlausschuss mitarbeiten und als Wahlhelfer bestellt werden. Eine besondere Sensibilität wird jedoch vorausgesetzt.
- Nichtkatholiken haben kein Wahlrecht und können auch nicht gewählt werden. Sie können sich jedoch außerhalb des offiziellen Mandats auf vielfältige Weise in der Pfarrgemeinde einbringen, beispielsweise in Sachausschüssen.
- Geschiedene und wieder verheiratete Katholiken sowie nicht-gefirmte Personen dagegen können ihr Wahlrecht ausüben und auch selbst kandidieren.
Nützlich ist es in jedem Fall, eine Checkliste zusammenzustellen, die alle Aufgaben und Fristen enthält. Denn nicht nur vor der Wahl, sondern auch hinterher gibt es bestimmte Zeitfenster, die eingehalten werden müssen – zum Beispiel, was den Termin der ersten Sitzung betrifft. Diese Fristen variieren von Diözese zu Diözese. Informieren Sie sich zudem, welche Informationen und Daten online an die Diözesanräte gemeldet werden können und bis wann dies geschehen muss.
Ein Pfarrgemeinderat ist ein Seismograph für die Wünsche, Enttäuschungen, Hoffnungen und Aufbrüche in einer Pfarrei. Beobachten und wahrnehmen gehört zu den Kernaufgaben. „An die Ränder gehen“, sagt Franziskus. Das betrifft nicht nur die Weltkirche. Ein Pfarrgemeinderat soll die Ränder in seiner Pfarrei suchen: Wo ist die Not am größten? Wo sind die Menschen, die sonst leicht übersehen, isoliert oder benachteiligt werden? Und es ist Aufgabe des Pfarrgemeinderates zu versuchen diese Menschen zurück in die Mitte, zurück in die Gemeinschaft zu holen. Machen Sie dieses Anliegen, diesen Kernauftrag Jesu Christi, und damit die Bedeutung der kirchlichen Gremien für die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Pfarrgemeinderatswahl deutlich. Es wird gerade auch Fernstehenden helfen, besser zu verstehen, warum es gut ist, dass alle vier Jahre diese Wahl stattfindet.
Alle genannten Materialien und weiterführende Informationen finden Sie unter www.pfarrgemeinderatswahl-bayern.de und auf www.deine-pfarrgemeinde.de.
Vorbereitung: Mögliche Kandidaten werden Fragen haben. Aber auch das ein oder andere Gemeindemitglied wird sicherlich auf die bisherigen Pfarrgemeinderäte zukommen, und etwas zum Wahlablauf oder der Arbeit des Pfarrgemeinderates wissen wollen. Bereiten sie sich auf solche Fragen vor. Werfen Sie noch einmal einen Blick in die Satzungen und Arbeitshilfen der Diözesanräte, um Fragen zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten beantworten zu können. Und sorgen Sie im Pfarrgemeinderat für Transparenz. Es reicht nicht, wenn der Wahlausschuss über Abläufe, Termine und Fristen informiert ist. Alle Mitglieder sollten denselben Wissensstand haben.
Öffentlichkeitsarbeit: Sie engagieren sich gerne im Pfarrgemeinderat, das Engagement macht Spaß, ist erfüllend und wertvoll. Das sollen andere wissen. Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig. Aber sie lebt von Inhalten. Nutzen Sie pfarreiinterne Medien (Homepage, Pfarrbrief), aber auch Social Media und gehen Sie auf lokale Medien zu, um Ihre Inhalte an den Mann und an die Frau zu bringen. Hier können sich beispielsweise die Kandidaten vorstellen, bisherige Mitglieder können in Kurzinterviews oder Testimonials darlegen, warum sie sich im Pfarrgemeinderat engagieren, aber auch, was sie sich von der nächsten Wahlperiode wünschen und erwarten. Und nutzen Sie die Gelegenheit, um die Arbeit Ihres Gremiums bekannter zu machen, erklären Sie, wo der Pfarrgemeinderat überall seine Hände im Spiel hat, was er entscheidet, koordiniert und vernetzt. Und geben Sie Informationen zu Terminen, Veranstaltungen, dem Wahlablauf und der Allgemeinen Briefwahl, falls diese in Ihrer Pfarrei durchgeführt wird.
Wertschätzung: Wer die Möglichkeit zum ehrenamtlichen Engagement anbietet, sollte auf entsprechende Rahmenbedingungen achten. Dazu gehört die Wertschätzung jedes Ehrenamtlichen ebenso wie der Respekt davor, wenn jemand seine Mitarbeit beenden will. Begegnet man Ehrenamtlichen mit dieser Haltung, dann fühlen sie sich ernst genommen. Zur Wertschätzung gehören auch eine würdige Verabschiedung der bisherigen bzw. ausscheidenden Mitglieder (vgl. Seite 20/21), sowie ein besonderer Dank an alle, die sich zur Wahl zur Verfügung gestellt haben.