Das Magazin für engagierte Katholiken

Ausgabe: November-Dezember 2021

Aus dem Landeskomitee

Landeskomitee fordert „Bayerischen Pastoralen Partizipationsbericht“

Synodale und demokratische Formen der Entscheidungsfindung und Mitbestimmungsmöglichkeiten in möglichst vielen Bereichen des kirchlichen Handelns, das fordert das Landeskomitee der Katholiken in Bayern in einer Stellungnahme zum Synodalen Weg der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken.

„Entscheidungsfindungen müssen bereits in den Pfarrgemeinden, Seelsorgegemeinschaften und Dekanaten, aber auch in den Diözesen sowie auf den interdiözesanen Ebenen möglichst breit angebahnt werden. Nur wenn die Bischöfe und alle verantwortlichen Führungskräfte bereit sind, auch die Gremien des Laienapostolats, Verbände, freie Initiativen und letztlich alle Gläubigen an Planungen, Entscheidungen und Handlungen der Kirche maßgeblich zu beteiligen, kann Partizipation gemäß dem Prinzip der tätigen Teilhabe („participatio actuosa“) gelingen“, schreiben die Vertreterinnen und Vertreter der bayerischen Laien in dem Text, der den Titel „Gemeinsam auf dem Weg“ trägt. Sie fordern, die „Machtbalance eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats“ auch kirchlich aufzugreifen und die „im öffentlichen System bewährte Gewaltenteilung mit Legislative, Exekutive und Judikative“ auch in der Kirche einzuführen.

Das Landeskomitee regt in der Stellungnahme einen regelmäßigen „Bayerischen Pastoralen Partizipationsbericht“ an, mit dem ehrenamtliches Engagement und Teilhabemöglichkeiten gemessen und wertgeschätzt werden, und kündigt an, sich an Entwicklung und an Ausführungsrichtlinien maßgeblich zu beteiligen. Folgender Kriterienkatalog könne dafür als Maßstab dienen:

1. Partizipation

  • Werden Ideen von strategischer Tragweite für die Pfarrgemeinden, Seelsorgeeinheiten, Dekanate oder für die Diözesanebene transparent und gemeinsam entwickelt?
  • Werden die Gremien des Laienapostolats, der Kirchenverwaltungen und der Diözesansteuerausschüsse von Anfang an in die Planungen involviert?
  • Werden Gläubige und engagierte Mitglieder der genannten Gremien vor Personalentscheidungen gehört und welche Rolle spielt ihr jeweiliges Votum bei der Entscheidung?

2. Initiativrecht

    • Wie wird den Gläubigen und Gremien des Laienapostolats die Option eröffnet, eigenständig Projekte anzuregen, Strategien zu entwickeln und Strukturprozesse einzuleiten?
    • Sind die in einer Gemeinde zur Verfügung stehenden Ressourcen für Gruppen der Pfarrgemeinde eigenverantwortlich zugänglich und nutzbar?

3. Überprüfbarkeit

    • Wie wird eine Entscheidungsfindung nachvollziehbar und gibt es im Fall eines Rechtsverstoßes Beschwerdemöglichkeiten?
    • Gibt es Kontrollinstanzen oder bleiben Entscheidungen und Handlungen einer Kontrolle entzogen?
    • Welche Befugnisse haben Kontrollinstanzen, wer gehört ihnen an und wer entscheidet über deren Besetzung?

Als weitere Kriterien werden in der Stellungnahme „Wertschätzung“ und „Sanktionsmöglichkeiten“ genannt. Zudem empfiehlt das Landeskomitee der Freisinger Bischofskonferenz, einen Preis auszuloben, „mit dem regelmäßig Beispiele für besonders gelungene Partizipation ausgezeichnet werden“. Für einen solchen Preis wird in der Stellungnahme der Titel „Pars Pro Toto“ vorgeschlagen, der darauf hinweisen solle, „dass engagierte Gläubige mit ihrem Einsatz nie nur für sich stehen, sondern beispielhaft für die gesamte Kirche“.

Den ganzen Text lesen Sie unter hier.


Verfasst von:

Alexandra Hofstätter

Geschäftsführerin des Landeskomitee der Katholiken in Bayern.