Ausgabe: September-Oktober 2025
SchwerpunktDas Ablasswesen
So schlecht wie sein Ruf?
Ablässe haben einen richtig schlechten Ruf, bedeuten sie doch für viele Menschen, dass die katholische Kirche den Menschen das Himmelreich für Geld angeboten hat. Aber stimmt das wirklich? Bevor wir einen Blick zurückwerfen, müssen kurz die Basics geklärt werden.
Der Ablass ist ein Nachlass der in der Beichte auferlegten Bußstrafen. Sie sind notwendig, um Gott Genugtuung anzubieten für die Sünden, die man begangen hat. Mit dem Aufkommen des Konzepts des Fegefeuers im 12. Jahrhundert waren sich die Menschen sicher, dass sie die nicht abgetragenen Bußstrafen im Fegefeuer ablösen mussten, bevor sie in die Ewige Herrlichkeit eingehen konnten. Da sie aber nicht genau wussten, wie Gott die Sünden und die anfallenden Bußstrafen berechnen würde, fühlten sie sich auf der sicheren Seite, wenn sie beides möglichst hoch ansetzten. Hier kamen die Ablässe ins Spiel.
Von Bettelorden und Bauprojekten
Die Dominikaner und Franziskaner brachten das Ablasswesen zu Beginn des 13. Jahrhunderts nach Deutschland. Die beiden gerade gegründeten Bettelorden sollten die Pastoralreform des IV. Laterankonzils (1215) umsetzen, doch war ihre Lebensweise zunächst noch für die Menschen ungewohnt. Daher setzten die Päpste auf Ablässe, die damals ebenso neu und aufregend waren wie die Bettelorden mit ihrer Seelsorge. Diese Strategie ging auf. Etwa gleichzeitig wurden Ablässe auch zur Finanzierung des Kirchenbaus eingesetzt. Der Bau des Kölner Doms beispielsweise ist bis in das 16. Jahrhundert ausschließlich durch Spenden der Menschen finanziert worden, für die die Ablässe ein Anreiz waren.
Ablässe als Teil der Alltagsfrömmigkeit
Die Ablässe wurden so innerhalb kurzer Zeit zu einem festen Bestandteil des kirchlichen Lebens. Sie boten den Menschen die Möglichkeit, mit jedem Werk der Barmherzigkeit nicht nur dem Nächsten zu helfen, sondern auch sich selbst. Die Ablässe wurden auch von Bischöfen und Päpsten mit Werken der Frömmigkeit verbunden, wie Gebete oder Wallfahrten. Es dauerte nicht lange, bis im Laufe des 13. Jahrhunderts die Menschen in jeder Kirche an bestimmten Festtagen wie den Herren- und Marienfesten für in der Regel kleinere Werke der Nächstenliebe einen Nachlass ihrer Sündenstrafen bekamen.
Fronleichnam zum Beispiel wäre eine vielleicht untergegangene Initiative aus dem heutigen Belgien geblieben, wenn sie nicht schon früh mit Ablässen verbunden worden wäre. Das Must-have für jede Kirche war Ende des 13. Jahrhunderts ein großformatiger, verzierter Sammelablass, ausgestellt von mehreren Bischöfen. Sie nahmen Fronleichnam als Gewinnungstag für den Ablass auf.
Von Spendenquittungen und Plenarablässen
Kommt es heute zu einer großen Naturkatastrophe, dann folgen Spendenaufrufe und Spendengalas im Fernsehen. Wir bekommen dann eine Spendenquittung für das Finanzamt, im Mittelalter erhielten die Menschen einen Ablass.
Für solche Werke der Barmherzigkeit oder der Frömmigkeit stellten Päpste und Bischöfe in der Regel einen Ablass aus, der allerdings nur einen Teil der auferlegten Bußstrafen wegnahm. Nur der Papst allein durfte und darf einen vollständigen Nachlass aller Bußstrafen vergeben, den sogenannten Plenarablass. Zunächst geschah das Ende des 11. Jahrhunderts im Zusammenhang mit den Kreuzzügen. 1300 gewährte Papst Bonifaz VIII. auf Druck der Pilger in Rom den ersten Jubiläumsablass, der fortan alle hundert Jahre mit einem Heiligen Jahr gefeiert werden sollte. Das erste Jubiläumsjahr war ein enormer Erfolg – für den Papst, die Pilger und die Stadt Rom, die finanziell von den anwesenden Pilgerinnen und Pilgern profitierte.
Weil das erste Jubiläumsjahr ein solcher Erfolg war, blieb es nicht aus, dass die Abstände zwischen den Heiligen Jahren immer kürzer wurden; seit 1475 beträgt der Abstand 25 Jahre. Die Begründung: Jede Generation sollte einmal die Möglichkeit haben, den Jubiläumsablass zu erhalten.
Ablasskampagnen und Kritik
Schon 1350 wurde an den Papst die Bitte herangetragen, das Jubeljahr vor Ort feiern zu können. Damals kamen nur die Mallorquinerinnen und Mallorquiner in den Genuss eines solchen Privilegs, doch das Große Abendländische Schisma (1378–1415) eröffnete den Menschen in dieser Hinsicht völlig neue Möglichkeiten.
Papst Bonifaz IX. (1389–1404) in Rom füllte die leeren päpstlichen Kassen, indem er im großen Stil große Gnaden wie den Jubiläumsablass oder einen anderen Plenarablass gegen Geld vergab. Der positive Effekt: Rom war so in den verschiedenen Regionen präsent, wenn das Jubiläumsjahr vor Ort nachgefeiert werden konnte. Der negative Effekt: Damit begann eine Inflation der Gnaden.
Der französische Domdekan Raimund Peraudi (1435–1505) optimierte für Rom dieses System in den 1470er-Jahren. Er entwickelte die sogenannten Ablasskampagnen mit einer eigenen Liturgie, die an jedem Ort in gleicher Weise stattfand. Was er den Menschen an Gnaden anbieten konnte, war eine Art Vollkasko-Versicherung für das Jenseits. Jede Eventualität war abgedeckt. Es gab einen Jubiläumsablass für das Hier und Jetzt, der einen Neuanfang vor Gott ermöglichte. Wer wollte, konnte einen Beichtbrief mit Ablass für die Todesstunde bekommen. Und auch an die Verstorbenen war gedacht: Es gab zum ersten Mal offiziell von päpstlicher Seite einen Ablass für die Verstorbenen. Auf diesen bezog sich der heute noch bekannte Reim: Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt.
Reformversuche und Neubewertung
Die Päpste setzten diese Ablasskampagnen für verschiedene Anlässe ein, etwa für Kreuzzüge oder zur Verkündigung des Jubiläumsjahres. Doch gerieten sie bei allem Erfolg nach einiger Zeit in die Kritik, bis der Wittenberger Mönch und Theologieprofessor Martin Luther zum Generalangriff gegen das System Ablass ansetzte.
Tatsächlich änderte sich auch in katholischen Kreisen die Frömmigkeit, und für etwa 50 Jahre waren Ablässe verpönt, bis sie dann gegen Ende des 16. Jahrhunderts in anderer Form wieder Eingang in die Volksfrömmigkeit fanden. Auf dem Trienter Konzil (1545 bis 1563) rangen die Konzilsväter um eine Reform der Kirche. Dabei verboten sie ein für alle Mal, dass man einen Ablass für Geld erlangen kann. Ablässe blieben präsent, jedoch nur in Verbindung mit Werken der Frömmigkeit.
Bis in das 20. Jahrhundert blieben die Ablässe ein wesentlicher Teil der Frömmigkeit. Wie schon im Mittelalter rechneten die Menschen aus, wie nah sie ihrem Seelenheil gekommen waren. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil bestätigte Papst Paul VI. 1967 die gültige Ablasslehre, doch war nach seiner Meinung das kleinteilige Rechnen und ständige Ansparen von gewonnenen Ablasszeiten nicht mehr zeitgemäß. Heute ist der Ablass für die praktische Frömmigkeit kaum noch wichtig, vielleicht mit Ausnahme der Heiligen Jahre in Rom.