Die Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage in Augsburg für die kommenden fünf Jahre nahm die lokale Sonntagsallianz unter Führung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) zum Anlass, gerichtlich gegen diesen Stadtratsbeschluss vorzugehen. „Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 gelten weit strengere Kriterien für eine Sonntagsöffnung. Eine einfache Fortschreibung der bisherigen Festlegungen reicht nun nicht mehr aus. Dies scheint bei der Stadt Augsburg noch nicht angekommen zu sein“, kommentierte KAB-Diözesanpräses und Betriebsseelsorger Erwin Helmer. Im Einzelnen kritisierte er, dass die Stadt keine Prognose über die zu erwartenden Besucherströme erstellt habe, wie dies das Gericht den Kommunen aufgegeben habe. Auch müsse der Anlass der Sonntagsöffnung allein mehr Besucher anziehen als die geöffneten Geschäfte. Zudem stand der räumliche Umfang der Öffnung in der Kritik, denn „die Ladenöffnung muss in engem räumlichen Bezug zum konkreten Marktgeschehen stehen“. In Augsburg soll dagegen nahezu der gesamte Innenstadtbereich seine Türen öffnen dürfen. Gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di und dem evangelischen „kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt“ (kda) reichte die KAB Klage beim zuständigen Verfassungsgerichtshof in München ein. (zie)
Bild: Erwin Helmer, KAB-Diözesanpräses und Betriebsseelsorger
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